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Update zum NRW-Soforthilfeprogramm

Von in Allgemein

Update zum NRW-Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2000 Euro.

Weitere Informationen zur NRW Soforthilfe können Sie hier nachlesen:

Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus

Seit dem 14. Mai 2020 besteht daneben auch für nach dem 31.12.2019 gegründete Unternehmen die Möglichkeit, die Soforthilfe über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater/in) zu beantragen. Die entsprechende Antragsseite lautet:

Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 an die Bezirksregierung

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