Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen unterstützt Unternehmen in der Region, die von der Hochwasserkatastrophe besonders betroffen sind. Unter der Telefonnummer 0241 – 44600 werden Gewerbetreibende über Fördermöglichkeiten und rechtliche Ansprüche informiert. Darüber hinaus koordinieren die IHK-Experten unter dem Motto „Unternehmen helfen“ Angebote regionaler Betriebe, die beispielsweise mit Sach- oder Geldspenden unterstützen oder Gewerberäume, Geräte oder Personal kurzfristig zur Verfügung stellen.
Im Gegenzug sind vor allem Not leidende Kleinunternehmer aufgefordert, sich bei der IHK-Hotline zu melden. Was benötigen sie akut? Wie kann ihnen spontan geholfen werden, damit sie ihren Betrieb wieder aufnehmen oder am Laufen halten können? „Nach der Corona-Pandemie ist die verheerende Flutkatastrophe der zweite unverschuldete Tiefschlag, den Gewerbetreibende innerhalb weniger Monate stemmen müssen. Schnelle, unbürokratische Hilfe ist jetzt das Gebot der Stunde“, betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Sowohl Helfer als auch Betroffene können sich an unsere IHK-Hotline wenden. Wir vermitteln, koordinieren und unterstützen individuell.“
Zugleich appelliert Bayer an die Unternehmen aus den Kreisen Aachen, Euskirchen, Heinsberg und Düren: „Bitte spenden Sie für besonders betroffene Kleinunternehmer in unserer Region.“ Die IHK Aachen hat dafür extra ein Spendenkonto eingerichtet:
Industrie- und Handelskammer Aachen
IBAN: DE12 3905 0000 1073 7974 49
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
Das gespendete Geld wird die IHK Aachen in Absprache mit Vertretern ihres Präsidiums und Hauptausschusses, in dem ehrenamtlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region aktiv sind, an besonders Bedürftige als Mikrozuschuss weiterleiten, um ihnen sehr kurzfristig in den kommenden Tagen zu helfen.
Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten:
Arbeitgeber_innen können bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen bzw. Kurzarbeitergeld beantragen, sofern sie über keine Betriebsunfallversicherung verfügen, die eine Lohnfortzahlung abdeckt.
Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III können Arbeitsausfälle, die auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen, mit Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungewöhnlichen, dem üblichen Witterungsverlauf nicht entsprechenden Witterungsgründen beruht (§ 96 Abs. 3 Satz 1 SGB III). Insoweit kann für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden.
Auch Unternehmen, die nur mittelbar von den Auswirkungen der Katastrophe betroffen sind (z.B. wenn die Produktion nicht möglich ist, da Zuliefererbetriebe aufgrund des Hochwassers nicht ihren Vereinbarungen nachkommen können), können Kurzarbeitergeld beantragen.
Betroffene Arbeitgeber_innen können über die Rufnummer 0800 4 5555 20 Kontakt zum Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur aufnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie unter folgendem Link:
Steuererleichterungen für Hochwasser-Betroffene:
Die Finanzverwaltung NRW hat einen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt, der es Unternehmen u.a. ermöglicht, Sonderabschreibungen zur Wiederherstellung von Betriebsgebäuden oder Steuererleichterungen bei den Gewerbesteuern zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Erlass der Finanzverwaltung NRW im Anhang dieser Mail.
Hochwasser – Soforthilfen von Bund und Land am Mittwoch, 21.07.2021:
Am Mittwoch den 21.07.21 wird das Bundeskabinett über Hochwasser-Soforthilfen entscheiden. Dabei sollen laut einem ersten Entwurf 400 Millionen Euro an Geldern bereitgestellt werden, die von Bund und Ländern getragen werden.
Sonderkreditprogramm der Sparkasse Aachen:
Die Sparkasse Aachen stellt im Rahmen eines Sonderkreditprogramms insgesamt 50 Mio. € für zinslose Sofortkredite bis 50.000,- € für Geschädigte (Gewerbe und Privat) in der StädteRegion Aachen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie auf der Homepage der Sparkasse Aachen unter folgendem Link oder bei den Berater/-innen vor Ort:
Sonderkreditprogramm Schnellhilfe Überschwemmung
Soforthilfe für Hochwasserschäden der NRW.BANK:
Die NRW.BANK stellt als Soforthilfe für unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden gewerblichen Antragsteller_innen mit dem Programm „Soforthilfe für Hochwasserschäden“ bis zum Ende des Jahres kostengünstige Kredite (mit Zinssätzen bis zu 0,01%) zur Verfügung, um zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten zu finanzieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK unter folgendem Link: