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Soforthilfen für Kleinunternehmen

Von in Allgemein

Soforthilfen für Kleinunternehmen:

Der dringende Bedarf nach unbürokratischen Soforthilfen zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie soloselbständigen ist jetzt zur Coronakrise signifikant hoch. Viele Unternehmen leiden unter Liquiditätsengpässen und haben Angst ihre Unternehmen schließen zu müssen. In der Regel erhalten Kleinunternehmen keine oder nur bedingt Kredite, weil sie weder über Sicherheiten noch weitere Einnahmen verfügen.

Um hier effizient zu unterstützen wird noch im März 2020 ein Zuschussprogramm aufgelegt, aus dem finanzielle Soforthilfe zur Milderung der finanziellen Notlagen und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet werden.
Der Zuschuss soll in Form einer Einmalzahlung erfolgen und muss nicht zurückzahlt werden. Das Soforthilfeprogramm setzt sich aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Voraussetzung für Soforthilfen sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise. Es dürfen jedoch zuvor keine wirtschaftlichen Probleme im Unternehmen aufgetreten sein. Stichtag für den Schadenseintritt ist nach dem 11.03.2020.

Die Auswirkungen belasten die Liquidität einiger Unternehmen schon jetzt sehr stark. Die Landesregierung hält aber zur Bewältigung Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Am Freitag, den 27.03.2020, beginnt das Online-Antragsverfahren unter dem Link:

Online-Antragsverfahren

Wenn Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen gerne die von Stadt und StädteRegion Aachen eingerichtete Beratungshotline für Unternehmen unter der Telefonnummer 0241/432-7670 und – 7630 zur Verfügung. Die übliche Erreichbarkeit der Hotline wird wegen dem Sofortprogramm Freitag extra auf 18 Uhr ausgedehnt. Die Hotline ist erreichbar von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie normalerweise freitags von 8 bis 12 Uhr.

Weitere Infos erhalten Sie u.a. hier:

Beteiligungskapital

NRW-Soforthilfe 2020

Coronavirus – Informationen und Ansprechpartner

So beantragen Sie Kurzarbeitergeld:

Das Video erklärt Ihnen als Arbeitgeber im ersten Teil, in welchen Fällen Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird.

Beantragung kurz erklärt

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