NRW-Rettungsschirm in der Corona-Krise
Am 19. März hat die Landesregierung gemeinsam mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden auf dem ersten Wirtschaftsgipfel während der Corona-Pandemie ein weitreichendes Hilfspaket beschlossen, um der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen.
Das Hilfspaket enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Mrd. Euro vorsehen.
Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das
Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Mrd. Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, will die Landesregierung passgenaue Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.
Die Gründerszene in NRW soll unterstützt werden, indem privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite gestellt wird („Matching Fund“).
Eine kurze Präsentation der Maßnahmen des Rettungsschirms in Wechselwirkung mit den von der Bundesregierung geplanten Rettungsmaßnahmen fügen wir anbei.
Weiterführende Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (MWIDE) zum Rettungsschirm der Landesregierung finden Sie hier: NRW-Rettungsschirm
Informationen für Unternehmen zur finanziellen Überbrückung und Liquiditätssicherung stellt das MWIDE ebenfalls auf seiner Homepage bereit: