Ab Montag, dem 27. April 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr verpflichtend. Die Bedeckung kann auch mit einem Schal oder Tuch erfolgen. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Regelungen bezüglich der Verkaufsfläche im Einzelhandel.
Einerseits wird hierin die allgemeine Kontaktsperre bis mindestens 03. Mai 2020 verlängert, andererseits beinhaltet die Verordnung teilweise Lockerungen.
So ist fortan der Betrieb bestimmter Handelsbetriebe und Verkaufsstellen unter gewissen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
Nur wenn wir alle gemeinsam (Geschäftswelt/Kunden und die Stadt) verantwortlich mit den
neu gewonnen „Freiheiten“ umgehen, werden sie uns auf Dauer erhalten bleiben können.
Mehr Infos erhalten Sie auf dem Schreiben der Stadt Herzogenrath. Klicken Sie hierzu auf den nachfolgenden Link.
Hilfestellung für die Geschäftswelt für die Umsetzung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung